Wirtschaft & Entwicklung

Stadt Vechta zeigt Entwicklungspläne

In einem ca. 12 Hektar großen Plangebiet östlich der Bundesstraße 69 in Langförden-Nord sollen Wohnbau- und Gewerbeflächen entwickelt werden.

Die Stadt Vechta möchte in einem ca. 12 Hektar großen Plangebiet östlich der Bundesstraße 69 in Langförden-Nord Wohnbau- und Gewerbeflächen entwickeln. Darüber hat die Verwaltung Anliegerinnen und Anlieger bei einer Bürgerinformation im Feuerwehrgerätehaus in Langförden informiert.

Hier finden Sie die Präsentation anlässlich der Veranstaltung vom 12.01.2023.

Erst durch die beabsichtigte Aufgabe von Stallanlagen am Middelpatt und in unmittelbarer Nähe zur B69 (neben einer dort ansässigen Landmaschinen-Firma) wird in Langförden-Nord eine zukunftsweisende städtebauliche Entwicklung möglich. Für die Weiterentwicklung Langfördens sind die Planungen bedeutend. Sie sollen den Bedarf an Wohnbau- und Gewerbeflächen langfristig absichern. Aufgrund verschiedener Raumansprüche und Beschränkungen sind die Entwicklungspotenziale westlich der B69 (Langförden-Ort) nahezu ausgeschöpft.

Zur planungsrechtlichen Absicherung hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Vechta für den gesamten Entwicklungsbereich die Aufstellung der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 59 L beschlossen. In einem ersten Schritt möchte die Stadt Vechta nun die Teilbereiche A (Gewerbe) und B (Wohnen und Gemeinbedarf) entwickeln. Das gesamte potenzielle Entwicklungsgebiet umfasst weitere Flächen. 

Nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange, diese werden derzeit vorbereitet. Nach Abwägung aller Interessen muss der Stadtrat am Ende des Verfahrens einen Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss fassen. Den Stand des Verfahrens und die Planungsdetails erklärte das Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner sowie der zuständige Fachdienst der Stadt Vechta den Zuhörerinnen und Zuhörern in der Bürgerinformation. Dies war eine zusätzliche Information, die über die rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte hinausgehen. Die Stadt Vechta möchte die Details der Planung transparent darstellen.

Vermarktet werden könnten diese Grundstücke u.a. von der Volksbank Vechta, die sie vom derzeitigen Eigentümer der Stallanlagen erwerben möchte. Im Plangebiet gibt es weitere Grundstücks-Eigentümerinnen und -Eigentümer. Bestandteile der Planung im Teilbereich A sind auch Flächen für den Bau einer Kindertagesstätte, ein Regenrückhaltebecken und für Schallschutzmaßnahmen zur B69. Bestehende Gewerbebetriebe und Wohngebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans genießen Bestandsschutz.

Rückfragen an Stefanie Humpsch (E-Mail: stefanie.humpsch(at)vechta.de; Telefon 04441/886-6104) und Wolfgang Heuser (wolfgang.heuser(at)vechta.de; 04441/886-6100).