Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Asylbewerber(innen), Personen in Duldung und Menschen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Die Leistungen liegen unter dem Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder der Sozialhilfe (SGB XII), nach einem durchgehenden Aufenthalt von 18 Monaten in Deutschland erhalten Asylbewerber Analogleistungen. Außerdem werden die Leistungen oftmals als Sachleistungen ausgegeben. So bekommen Personen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung leben nur ein geringes „Taschengeld”, alle anderen Leistungen (Nahrung, Hygieneartikel, Kleidung) erhalten sie als Sachleistungen. 

Im Falle einer Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erhalten die betroffenen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung, einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, sowie sonstige Leistungen, die zur Besserung der Erkrankung beitragen.